Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien.
Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Bestätigung der Kontrolle der Veröffentlichungspflichten: