IBAN und elektronische Zahlungen
Die Pflicht zur Veröffentlichung des IBAN endete mit dem „Decreto Semplificazioni“ (Gesetzesdekret 76/2020, umgewandelt in Gesetz 120/2020), welches ab 01.03.2021 den öffentlichen Verwaltungen (einschließlich Bildungseinrichtungen) zur Pflicht machte, die pagoPa-Plattform für die Verwaltung von Zahlungen der Bürger zu nutzen. Alle Einzahlungen an die Schule erfolgen über das System PagoPA.